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Eine Mannschaft von Elektrikern geht über die Gangway an Bord eines Kreuzfahrtschiffs
Vertrag · Personal

Werkvertrag oder Überlassung? Elektroarbeiten auf der Werft richtig vergeben.

Ein Elektro-Arbeitspaket als Werkvertrag oder Elektriker per Arbeitnehmerüberlassung: Beides ist üblich, beides hat Regeln. Hier steht, woran man die Modelle unterscheidet und was das Gesetz verlangt.

Stand 17. Oktober 20266 Min. LesezeitMarcel Bekci

Für Elektroarbeiten auf der Werft gibt es zwei übliche Wege: Die Werft vergibt ein abgegrenztes Arbeitspaket als Werkvertrag, oder sie holt Elektriker per Arbeitnehmerüberlassung in das eigene Team. Beide Wege sind legal, beide haben klare Regeln. Wer sie verwechselt oder vermischt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall ungewollte Arbeitsverhältnisse.

01Woran unterscheidet man Werkvertrag und Arbeitnehmer­überlassung?

Am Weisungsrecht und am geschuldeten Ergebnis. Eine Überlassung liegt vor, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen1. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis und führt seine eigenen Leute.

Die Bundesagentur für Arbeit nennt typische Merkmale eines Werkvertrags2:

Spricht für einen Werkvertrag Spricht gegen einen Werkvertrag
ein klar abgrenzbares Werkergebnis viele kleine, einzeln beauftragte Handgriffe
der Auftragnehmer entscheidet selbst, wie er arbeitet einfache Tätigkeiten ohne eigenes Ergebnis
er gibt seinen Leuten die Anweisungen der Kunde weist die Leute direkt an, wann und wie sie arbeiten
er trägt das Unternehmerrisiko und haftet für Mängel die Leute sind in den Betriebsablauf des Kunden eingegliedert
abgerechnet wird nach Ergebnis, es gibt eine Abnahme abgerechnet wird nur nach Stunden

Die Behörde schaut auf das Gesamtbild, nicht auf eine Checkliste. Sie nennt als Beispiel für eine verdächtige Zerlegung in Kleinstaufträge ausdrücklich „Schweißnähte“2. Auf Elektroarbeiten übertragen: „Kabelzug Deck 5 bis 7 nach Kabelliste, mit Kennzeichnung und Messprotokoll“ ist ein Werk. „Drei Elektriker, die der Meister der Werft jeden Morgen einteilt“, ist eine Überlassung.

02Wann passt der Werkvertrag?

Wenn der Umfang klar beschrieben ist und der Auftragnehmer ihn selbst steuern kann. Typisch sind Arbeitspakete wie der Kabelzug eines Bereichs nach Kabelliste, der Anschluss einer Schaltanlage oder eine Brücke im Refit. Der Auftragnehmer stellt dann die Mannschaft und den Bauleiter, plant selbst und übergibt das Ergebnis mit Abnahme und Protokollen.

Was dabei schiefgeht, ist meistens die Praxis auf der Baustelle: Wenn der Meister der Werft die Leute des Auftragnehmers direkt einteilt, Stundenzettel abzeichnet und Pausen regelt, ist aus dem Werkvertrag still eine Überlassung geworden.

03Wann passt die Arbeitnehmer­überlassung?

Wenn die Werft oder der Elektrobetrieb vor allem Leute braucht, die im eigenen Team und nach eigenen Vorgaben mitarbeiten. Dann ist die Überlassung der saubere Weg, mit diesen Regeln aus dem AÜG1:

  • Erlaubnis: Der Verleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Bezeichnung und Benennung: Der Vertrag muss vor dem Einsatz ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein, und jeder überlassene Mitarbeiter wird namentlich benannt.
  • Kein Kettenverleih: Überlassen darf nur der eigene Arbeitgeber des Mitarbeiters.
  • Höchstdauer: 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher. Frühere Einsätze zählen mit, wenn dazwischen höchstens drei Monate Pause lagen. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann abweichen.
  • Gleiche Bezahlung: Grundsätzlich ab dem ersten Tag. Gilt ein Zeitarbeitstarifvertrag, darf davon für die ersten neun Monate abgewichen werden, mit einem Branchenzuschlagstarif auch länger.
  • Vertrag in Textform: Darin erklärt der Verleiher, dass er die Erlaubnis hat, und der Entleiher nennt Tätigkeit, Qualifikation und die Bedingungen vergleichbarer Stammkräfte.

04Was ist ein Scheinwerkvertrag, und warum hilft die Erlaubnis dann nicht?

Ein Scheinwerkvertrag heißt Werkvertrag, wird aber wie eine Überlassung gelebt. Das ist verboten, und zwar auch dann, wenn der Dienstleister eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Das Gesetz verlangt, dass eine Überlassung vorher als solche bezeichnet wird. Fehlt das, ist der Vertrag unwirksam1.

Die Folgen treffen beide Seiten. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher gilt dann als zustande gekommen, wenn der Mitarbeiter dem nicht widerspricht. Dazu drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, auch für den Entleiher1. Die Bundesagentur stellt klar, dass ein Verleiher, der Leute über einen bloß formalen Werkvertrag überlässt, nicht besser gestellt wird als einer ohne Erlaubnis2. Eine Erlaubnis „auf Vorrat“ schützt also nicht.

05Gilt das Verbot für das Baugewerbe auch auf der Werft?

In der Regel nicht. Das AÜG verbietet die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten1. Ob ein Baubetrieb vorliegt, richtet sich nach der Baubetriebe-Verordnung. Ausdrücklich keine Baubetriebe sind danach unter anderem das Installationsgewerbe einschließlich der Elektroinstallation und der Stahl- und Metallbau3.

Eine Ausnahme gibt es: Technische Dämm- und Isolierarbeiten auf Wasserfahrzeugen zählen zum Bauhauptgewerbe3. Ist der Entleiher ein Isolierbetrieb, kann das Verbot greifen. Werften und Elektrobetriebe sind deshalb regelmäßig keine Baubetriebe, geprüft werden muss es im Einzelfall trotzdem2.

06Was bedeutet der Branchenzuschlag Metall und Elektro?

Er erhöht den Lohn des überlassenen Mitarbeiters mit der Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb. Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie nennt den Schiffbau ausdrücklich als Branche des Kundenbetriebs, soweit dieser nicht zum Handwerk gehört4.

Für Einsätze, die vor dem 1. April 2027 beginnen, gelten diese Zuschläge auf den Tariflohn der Zeitarbeit4:

Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb Zuschlag
ab Einsatzbeginn 15 %
nach 3 Monaten 20 %
nach 5 Monaten 30 %
nach 7 Monaten 45 %
nach 9 Monaten 50 %
nach 15 Monaten 65 %

Bis zum 15. Monat ist der Zuschlag auf 90 Prozent des Stundenlohns eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers begrenzt. Diesen Wert muss der Kundenbetrieb nachweisen4. Die Branche wird im Überlassungsvertrag festgehalten. Unabhängig davon gilt der gesetzliche Mindestlohn, seit 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro je Stunde5.

07Welche Fehler passieren in der Praxis?

  • Der Werkvertrag wird wie eine Überlassung gelebt: Stundenzettel, Einteilung und Anweisungen kommen vom Meister der Werft.
  • „Wir haben eine Erlaubnis, also ist der Werkvertrag sicher.“ Das stimmt nicht.
  • „Gleiche Bezahlung erst nach neun Monaten.“ Das gilt nur, wenn ein Zeitarbeitstarif angewendet wird. Sonst ab dem ersten Tag.
  • Kettenverleih: Personal eines Subunternehmers wird weiterverliehen.
  • Falsch gezählt: Höchstdauer und Branchenzuschlag werden pro Projekt statt pro Entleiher gezählt.

08Wie wir es bei Electronautics machen

Wir bieten beide Wege an und trennen sie klar. Ein abgegrenzter Umfang wird bei uns ein Arbeitspaket mit eigener Mannschaft und eigenem Bauleiter, der die Leute führt und das Ergebnis übergibt. Braucht Ihr Team Verstärkung, stellen wir Elektriker per Arbeitnehmerüberlassung, mit Erlaubnis nach dem AÜG.

Kurz zusammengefasst: Entscheiden Sie zuerst, ob Sie ein Ergebnis oder Leute brauchen, und schreiben Sie den Vertrag danach. Danach zählt, dass die Baustelle so arbeitet, wie der Vertrag es sagt. Wenn Sie unsicher sind, welches Modell zu Ihrem Umfang passt, besprechen wir das gern vor dem Angebot.

Wichtig

Ob ein Vertrag ein Werkvertrag oder eine Überlassung ist, hängt von der tatsächlichen Durchführung im Einzelfall ab.

Über diesen BeitragMarcel Bekci · Geschäftsführer der Electronautics GmbH

Fragen zum Beitrag: info@electronautics.de

Quellen

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), aktuelle Fassung gesetze-im-internet.de ↗
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum AÜG (Fassung 22.05.2026, gültig ab 01.07.2026) arbeitsagentur.de ↗
  3. Baubetriebe-Verordnung, § 1 und § 2 gesetze-im-internet.de ↗
  4. Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), Fassung Januar 2026 personaplan.de ↗
  5. Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns gesetze-im-internet.de ↗

Stand: 17. Oktober 2026

Arbeitspaket oder Verstärkung?

Wir machen beides: abgegrenzte Umfänge mit eigener Mannschaft und Bauleiter, oder Elektriker für Ihr Team per Arbeitnehmerüberlassung. Die AÜG-Erlaubnis liegt vor.

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